Rechtliches

Hier finden Sie unsere rechtlichen Informationen. Unter den nachfolgenden Links können Sie unser Impressum sowie die Kontaktdaten der Meldestelle, an die Sie vertrauliche Hinweise bei Verstößen richten können, einsehen.

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In allen Autohäusern von AssenheimerMulfinger gilt ab sofort die folgende Regelung zur Bargeldannahme:

Zum 01. Januar 2022 ist eine umfassende Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft getreten, mit der die Änderungsrichtlinie der EU 2018/843 umgesetzt wird. In allen Autohäusern von AssenheimerMulfinger gelten ab sofort die folgenden Regelungen zur Bargeldannahme:

  • Im Service gilt für die Bargeldannahme eine Grenze von 1.000 Euro.