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Zum 01. Januar 2022 ist eine umfassende Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft getreten, mit der die Änderungsrichtlinie der EU 2018/843 umgesetzt wird. In allen Autohäusern von AssenheimerMulfinger gelten ab sofort die folgenden Regelungen zur Bargeldannahme: