Meldestelle

Assenheimer + Mulfinger GmbH & Co. KG hat als Unternehmen und Beschäftigungsgeber für Hinweise, die mögliche Unregelmäßigkeiten von Mitarbeitern oder Dritten betreffen, insbesondere Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind und sonstige Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen oder sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union eine Meldestelle - nach Hinweisgeberschutzgesetzes HinSchG - eingerichtet.

Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Verstößen und Missständen innerhalb unseres Unternehmens.

Unsere Hinweisgebermeldestellenbeauftragte ist:
Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH, Im Zollhafen 24, 50678 Köln

 

Hier können Sie Ihre Meldung abgeben:
Zum digitalen Hinweisgebermeldesystem

 

Diese Prozessschritte durchläuft ein Hinweis:

  •     Hinweisgeber nimmt Meldung über das digitale Hinweisgebermeldesystem vor.
  •     Meldung wird von den internen Meldestellenbeauftragten gesichtet und geprüft.
  •     Einleitung einer unternehmensinternen Untersuchung auf Anregung und unter Anleitung der Meldestellenbeauftragten. Ableitung von Abhilfemaßnahmen bzw. Folgemaßnahmen.
  •     Rückmeldung an die hinweisgebende Person und Dokumentation des Sachverhalts
  •     Überprüfung durch die Meldestellenbeauftragten, ob Schwachstellen beseitigt oder weitere Maßnahmen notwendig sind.

Das Ziel der Hinweisgebermeldestelle ist es, Hinweisgebern zu ermöglichen, Gesetzesverstöße sowie weitere Missstände im Arbeitsumfeld und wichtige Themen innerhalb des Unternehmens zu